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Finanzierung und Kapitalzuführung

Finanzierung und Kapitalzuführung

Wir beraten sowohl etablierte als kürzlich gegründete Unternehmen in den Verhältnissen bezüglich Finanzierung und Kapitalbeschaffung.

Der Gesellschaftsanwalt berät u. a. in Kapitalzuführung in Form von risikowilligem Kapital von Venture Gesellschaften, Business Angles und Investmentfonds, Wandelanleihen, Garantie und Bürgschaft von u. a. dem Wachstumsfonds, Geldinstituten und Investmentfonds, Leasing und Factoring samt Realkrediten.

Wir beraten auch Unternehmer, Investoren und Darleiher in allgemeinen Bank- und Finanzierungsverhältnissen wie zum Beispiel den Rechtsverhältnissen finanzieller Institutionen, Sicherheitsleistung und finanziellen Instrumenten. Der Gesellschaftsanwalt steht mit Anfertigung der nötigen Dokumente wie zum Beispiel Investitionsvereinbarungen, gewöhnlichen Darlehens- und Sicherheitsleistungsdokumenten und Leasingvereinbarungen bei.
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